Fischen im Großharter Naturteich
HartlDer Naturteich Großhart wurde etwa Anfang des 17.Jahrhunderts errichtet. Heute ist der Teich ein touristisches Aushängeschild der Gemeinde und trägt auch sehr zum wirtschaftlichen Erfolg bei. Der Teich bietet ebenso einen idyllischen Rundweg.
Im Verkaufsurbar des Graf von Thannhausen an den Graf von Herberstein im Jahr 1657 wurde der Teich erstmals urkundlich erwähnt. Der Teich blieb bis zum Jahr 1954 im Besitz der Grafen Herberstein.
Im Jahr 1954 wurde der Teich von der Gemeinde Großhart gekauft. Im Jahr 1974 erklärte die Steiermärkische Landesregierung den Teich zum Naturschutzgebiet - geschützten Landschaftsteil.
Bis zum Jahr 1975 war der Teich zur Fischzucht verpachtet. Im Jahr 1976 begann die Gemeinde den Teich in Form der Angelfischerei selbst zu bewirtschaften und ständig auszubauen.
Der Teich ist heute weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt für seine Naturbelassenheit und dem reichen Besatz an Karpfen, Amur, Hechten und Welsen sowie den verschiedensten Kleinfischen. Hechte und Zander sind ab 1. Mai frei.
Mit einer Tageskarte können Sie 1 Karpfen, 2 Schleie und einen Amur oder Wels oder Hecht oder Zander mit nach Hause nehmen. Wenn Sie besonderes Glück haben, ziehen Sie ein Exemplar bis zu 62 kg an Land.
Sollten Sie sich entschließen länger zu bleiben, gibt es Drei-Tageskarten und Wochenkarten.
Das Baden von Hunden im Teich ist verboten!
Fischereibestimmungen
· Die Angelsaison dauert von 1. März bis 30. November.
· Das Fischen ist nur mit einer Landesfischerkarte möglich.
· Kinder und Jugendliche bis zum 16.Lebensjahr dürfen in der Nacht nur in Begleitung einer Aufsichtsperson fischen.
· Auf Welse darf ab 1.März und auf Hechte sowie Zander ab 1. Mai gefischt werden. Barsche, Muscheln und Krebse sind ganzjährig geschont.
· Wenn ein Fischer in der Saison 10 Tageskarten löst, bekommt er die elfte Karte gratis.
· Erlaubt sind 3 Angelruten mit je einem Haken. Schonhakenpflicht bei Friedfischen. Drillinghaken, außer bei Kunstködern, sowie Schluckhaken sind verboten.
· Das Fischen mit Lebendköder ist verboten.
· Das Angeln ohne einer Nachtkarte ist nur in der Zeit von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr gestattet.
· Pro Angeltour dürfen 2 kg vorgefüttert werden! Das Vorfüttern ohne zu fischen ist verboten!
· Der Fischereiberechtigte kann pro Angeltour (1 Tag) 1 Karpfen bis 5 kg, 2 Schleie und 1 Amur bis 5 kg oder 1 Hecht oder 1 Zander sowie Welse von 80 cm bis 40 kg mitnehmen. Die Weitergabe von Fischen ist verboten!
· Fänge von Karpfen und Amuren übe 5 kg dürfen nicht im Setzkescher gehalten werden.
· Lebendverkauf von Welsen ab Teich ist verboten.
· Zur Schonung der Fische ist eine Abhakmatte zu verwenden!
· Verangelte Fische sind beim Aufseher abzugeben.
· Die Brittelmaße sind unbedingt einzuhalten (Karpfen 40 cm, Schleie 25 cm, Amur 60 cm, Hecht 60 cm Zander 55 cm und Wels 80 cm).
· Das Waten im Teich sowie das Auslegen des Köders mit Booten (auch kleinen Elektrobooten), Drohnen und durch Schwimmen ist verboten.
· Das Ausnehmen der Fische am Teich ist verboten.
· Offene Lagerfeuer sind im Teicharreal nicht erlaubt.
· Jahreskartenfischer sind nach Vorweisen der Jahreskarte zur Kontrolle berechtigt.
Die Angelsaison dauert von 1. März bis 30. November.