Ein "josephinisches Patent" aus dem Jahre 1784 war der Grundstein für einen der größten Imageträger des steirischen Weinlandes: den Buschenschank. Josef II. erlaubte damals den Weinbauern den entgeltlichen Ausschank ihrer Produkte.
Das steirisches Buschenschankgesetz schreibt den Weinbauern genauestens vor, welche Arten von Speisen und Getränken sie an ihre Gäste weiterreichen dürfen. So ist das Anbieten von warmen Speisen grundsätzlich untersagt. Auch der Ausschank von Limonaden, Bier und Kaffee ist nicht gestattet. Grundsätzlich soll am Buschenschank nur das konsumiert werden, was am Hof erzeugt wird. Die Art und Menge des Zukaufs sind genau geregelt.